Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Texon Oesterreich Ges.m.b.H. GmbH, 
 
FÜR GEWERBLICHE KUNDEN IM GROSSHANDEL
Allgemeine Bedingungen:

1.1 Es gelten für sämtliche Lieferungen und Bestellungen und Leistungen und Angebote für den Ein- und Verkauf von Waren die angeführten Geschäftsbedingungen der Texon Oesterreich Ges.m.b.H.. Es wird auf allen Bestellungen der Texon Oesterreich Ges.m.b.H. darauf hingewiesen, und die AGB können jederzeit bei Texon Oesterreich Ges.m.b.H. angefordert werden bzw. auf unserer Homepage www.texon-austria.at eingesehen werden..
1.2 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn Texon Oesterreich Ges.m.b.H. nicht nochmals ausdrücklich darauf hinweist.
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn dies ausdrücklich von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. schriftlich anerkannt wurde.
1.3 Eine Proforma-Rechnung/Auftragsbestätigung/Bestellung von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. gilt als Einverständnis mit der Geltung der Geschäftsbedingungen von Texon Oesterreich Ges.m.b.H.. Die Annahme oder Lieferung der Ware oder Leistung durch Texon Oesterreich Ges.m.b.H. in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen ist kein Anerkenntnis entgegenstehender Bedingungen.
1.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt, als es rechtlich nur zulässig ist. Gleiches gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.
1.5 Die Geschäftsbeziehungen zwischen Texon Oesterreich Ges.m.b.H. und dem Verkäufer/Käufer unterliegen dem österreichischem Recht. Sonstige, auch künftige zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen finden, auch nach ihrer Übernahme in das österreichische Recht, keine Anwendung.
1.6 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäft ist nach Wahl von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. Korneuburg. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

2. Einkaufsbedingungen

2.1. Bestellungen
2.1.1 Kaufverträge kommen zu den Bedingungen der schriftlichen Bestellungen von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. zustande und gelten nach Eingang der gültigen Auftragsbestätigung oder durch Abnahme der Lieferung durch Texon Oesterreich Ges.m.b.H..
2.1.2 Falls bei der Bestellung von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. der Einkaufspreis nicht feststeht, hat der Verkäufer Texon Oesterreich Ges.m.b.H. den Preis spätestens mit der Auftragsbestätigung mitzuteilen. Wenn Texon Oesterreich Ges.m.b.H. der Preisangabe nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung bei ihr widerspricht, kommt der Vertrag zu dem genannten Preis zustande.
2.1.3 Der Verkäufer muss auf abweichende Inhalte der Bestellung in der Auftragsbestätigung ausdrücklich hinweisen. Der Vertrag kommt in so einem Fall erst mit der schriftlichen Zustimmung von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. zustande.
2.1.4 Die Waren müssen den übergebenen Mustern und Unterlagen entsprechen, ist dies nicht der Fall, müssen auf Kosten des Verkäufers nichtentsprechende, gelieferte Waren zuzüglich angefallener Kosten zurückgenommen werden und durch entsprechende Waren auf Kosten des Verkäufers ersetzt oder nicht verrechnet werden. Der Käufer hat das Recht auf Gegenverrechnung.
2.1.5 Es dürfen vom Verkäufer nur qualitäts- und gesetzkonforme Artikel angeboten werden.

2.2 Lieferung
2.2.1 Der Erfüllungsort ist die von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. bestimmte Empfangsstelle, derzeit falls nicht anders angegeben, ist das Lager am Firmenstandort in Korneuburg/Österreich.
2.2.2 Bei Lieferung frei Haus hat der Verkäufer die Transportversicherung für Texon Oesterreich Ges.m.b.H. kostenfrei zu decken.
2.2.3 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich; Ist die Lieferung nicht frei Haus des genannten Lagers, hat der Verkäufer die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeiten für Verladen und Versand rechtzeitig bereitzustellen, dies gilt viceversa auch bei Rücklieferungen oder reklamierten Lieferungen. Texon Oesterreich Ges.m.b.H. behält sich das Recht vor, Änderungen hinsichtlich des Lieferortes, in Abstimmung mit dem Verkäufer vorzunehmen.
2.2.4 Nicht vereinbarte Mehrlieferungen berechtigen Texon Oesterreich Ges.m.b.H. die Waren auf Kosten des Verkäufers bis zu ihrer Abholung durch den Verkäufer einzulagern, oder sie auf seine Kosten zurückzusenden, oder in angemessener Zeit zur Abholung durch den Verkäufer bereitzustellen.
2.2.5 Bei Lieferverzögerungen seitens des Lieferanten ist Texon Oesterreich Ges.m.b.H. berechtigt, entstandenen Schaden inklusive eines angemessenen Verdienstentganges voll an den Lieferanten weiter zu verrechnen. Nimmt Texon Oesterreich Ges.m.b.H. eine verspätete Lieferung an, so kann sie auch dann die unter Para 2. genannten Rechte geltend machen, wenn sie sich das Recht hierzu bei der Annahme der Ware nicht ausdrücklich vorbehalten hat.
2.2.6 Die Geltendmachung höherer Gewalt muss innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden des betreffenden Ereignisses durch Texon Oesterreich Ges.m.b.H. oder den Verkäufer schriftlich erfolgen.
2.2.7 Den Lieferungen ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung mit Angabe der Bestellnummer von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. beizufügen.
2.2.8 Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. darf der Verkäufer keinerlei Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Ein verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers - insbesondere der Vorbehalt des Eigentums an den gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung - wird ausgeschlossen. Abweichende Erklärungen des Verkäufers sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Texon Oesterreich Ges.m.b.H. gültig. Die Abnahme der Waren stellt keine Anerkennung eines vom Verkäufer erklärten Eigentumsvorbehaltes dar.
2.2.9 Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware vor Versand bzw. vor Abholungsbereitstellung dahingehend zu prüfen, ob die Ware vertragsgemäß und ordnungsgemäß verpackt ist.

2.3. Preise
Die Einkaufspreise verstehen sich als Festpreise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer frei Haus oder der von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. genannten Lieferadresse. Sie verstehen sich - soweit nicht anders vereinbart - einschließlich handelsüblicher Verpackung sowie etwaiger Zollgebühren. Die Versandkosten trägt je nach Vereinbarung der Verkäufer oder Texon Oesterreich Ges.m.b.H. Der Verkäufer haftet für erhöhte Kosten und Schäden an der Ware, die durch nicht ordnungsgemäße Verpackung entstehen.

2.4. Zahlung
2.4.1 Die Zahlung der Rechnungen erfolgt von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. aufgrund der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Zahlungsfrist beginnt erst nach vertragsgemäßem Eingang der Ware, einschließlich ordnungsgemäßer Lieferscheine und Rechnungen. Rechnungen sind an Texon Oesterreich Ges.m.b.H. in zweifacher Ausfertigung unter Angabe ihrer Bestellnummer zu senden und müssen im Übrigen entsprechend den vertraglichen und jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt werden. Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Obliegenheit entstehenden Folgen ist der Verkäufer verantwortlich und haftet für alle daraus entstehenden Schäden.
2.4.2 Der Zeitpunkt der Zahlung hat auf die Mängelansprüche von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. und auf das Reklamationsrecht keinen Einfluss. Bei fehlerhafter Lieferung ist Texon Oesterreich Ges.m.b.H. berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

2.5. Qualitätssicherung/Zertifikate
2.5.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, erforderliche Zertifikate bzw. Prüfberichte in einem angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
2.5.2 Der Verkäufer garantiert, dass für die gelieferten Waren die geltenden in- und ausländischen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften und Richtlinien von Behörden eingehalten werden.
2.5.3 Die Produkte müssen dem neuesten Stand der Entwicklung sowie den in der Bestellung vorgegebenen Eigenschaften und Qualitätsanforderungen entsprechen.
2.5.4 Der Verkäufer ist verpflichtet, Texon Oesterreich Ges.m.b.H. auf etwaige Verwendungsbeschränkungen und Deklarationspflichten für die gelieferte Ware schriftlich hinzuweisen.
2.5.5 Der Verkäufer darf keine Plagiate oder rechtswidrige Waren hinsichtlich von Marken-, Design und Patentrecht und Urheberrecht liefern.
Im Falle von solchen Verletzungen haftet der Lieferant und deren Geschäftsführer unbeschränkt für alle entstandenen und zukünftigen Schäden. Im speziellen auch für anfallende Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung gegenüber Dritten.
2.5.6 Der Verkäufer ist verpflichtet, Texon Oesterreich Ges.m.b.H. auch schon im Vorfeld auf etwaige Verwendungsbeschränkungen und Deklarationspflichten, insbesondere auch auf Beschränkungen hinsichtlich Marken/Design/Patent- und Urheberrechten für die gelieferte Waren, schriftlich hinzuweisen.

2.6 Gewährleistung
2.6.1 Die Verpflichtung zur Untersuchung und Mängelrüge beginnt, wenn die Lieferung an dem in der Bestellung angegebenen Bestimmungsort eingegangen ist und ordnungsgemäße Dokumente vorliegen. Mängel sind innerhalb von 14 Werktagen bekanntzugeben.
2.6.2 Auf Verlangen von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. ist der Verkäufer bei Lieferung fehlerhafter Ware hin verpflichtet, die fehlerhafte Ware auszusortieren sowie eine Nachbesserung oder Nachlieferung innerhalb einer von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. gesetzten angemessenen Frist vorzunehmen. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen zu tragen.
2.6.3 Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. verlangte Art der Nacherfüllung zu verweigern. Soweit eine Nacherfüllung fehlschlägt, für Texon Oesterreich Ges.m.b.H. unzumutbar ist oder die gleiche Ware erneut fehlerhaft geliefert wird, ist Texon Oesterreich Ges.m.b.H. zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt berechtigt und zwar auch für den gegebenenfalls nicht erfüllten Lieferumfang. Texon Oesterreich Ges.m.b.H. ist berechtigt, nach einer angemessenen Frist, auf Kosten des Verkäufers Nachbesserungen selbst vorzunehmen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
2.6.4 Die Mängelansprüche verjähren mit Ablauf von zwei Jahren ab Ablieferung der bestellten Ware.
2.6.5 Ansprüche aus Mängelrügen und Nachbesserungen können innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht werden und auf Forderungen vom Lieferanten angerechnet werden, unabhängig welche Forderungen bestehen.

2.7 Haftung
2.7.1 Der Verkäufer hat Texon Oesterreich Ges.m.b.H. von Ansprüchen Dritter gegen Texon Oesterreich Ges.m.b.H. aus Produzentenhaftung freizustellen. Dies gilt auch für eine verschuldensunabhängige Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
2.7.2 Der Verkäufer hat sich für solche Fälle mit einer Versicherung auf seine Kosten für diese Freistellung abzusichern.

2.8 Geheimhaltungsklausel
2.8.1 Kommerzielle und technische Einzelheiten , die öffentlich bekannt sind, sind ausgenommen.
2.8.2 Andere Angaben dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung vom Lieferanten weitergegeben werden.
2.8.3 Generell gilt strenge Geheimhaltungspflicht für alle Geschäftsvorgänge und deren Abmachungen innerhalb der Vertragsparteien und deren involvierten Mitarbeiter.

2.9 Zurückbehaltungsrecht
2.9.1 Bis zur vollständigen vertragsgerechten Erfüllung können Zahlungen von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. zurückbehalten werden.
2.9.2 Falls Texon Oesterreich Ges.m.b.H. gegenwärtige oder künftig Zahlungsansprüche oder Forderungen gegen den Verkäufer hat, kann sie nach eigener Wahl Zahlungen zurückbehalten oder aufrechnen, unabhängig von derer Fälligkeit und Lieferungen und Leistungen.
2.9.3 Sind Zahlungen vor Lieferung der Waren besonders vereinbart, so ist der Verkäufer auf Verlangen verpflichtet, eine erstklassige Sicherheit in Höhe dieser Zahlungen zu leisten. Bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung kann Texon Oesterreich Ges.m.b.H. die Zahlung zurückbehalten. Treten beim Verkäufer wesentliche Verschlechterungen seiner Vermögensverhältnisse ein, ist Texon Oesterreich Ges.m.b.H. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Verkaufsbedingungen

3.1 Die im Zuge von Angeboten kostenlos zur Verfügung gestellten Muster und Unterlagen dürfen nur mit Zustimmung von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. weitergegeben werden.

3.2 Abschluss und Inhalt des Liefervertrages
3.2.1 Angebote von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. sind stets freibleibend, falls nicht eine Gültigkeitsdauer angegeben ist.
3.2.2 Für den Inhalt des Liefervertrages ist die Auftragsbestätigung bzw. Proforma-Rechnung von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen maßgebend. Bei Auslieferung ohne eigener Auftragsbestätigung gilt der Lieferschein von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. als Auftragsbestätigung. Mündliche Erklärungen sind in jedem Fall unverbindlich. Termine und Orte für Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie durch Texon Oesterreich Ges.m.b.H. bestätigt wurden.
3.2.3 Der Käufer haftet für unrichtige und unvollständige Angaben bei der Bestellung. Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten.

3.3 Artikelbeschreibung
3.3.1 Alle Angaben zu der Ware von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. gelten nur annäherungsweise, insbesondere in Druckschriften und Prospekten.
Branchenübliche Abweichungen sind zulässig. Spezifikationen und Vorschriften sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen bzw. müssen vom Käufer, falls gewünscht, separat schriftlich angefordert werden.
Texon Oesterreich Ges.m.b.H. behält sich das Recht vor, etwaige notwendige Änderungen in Abstimmung mit dem Käufer vorzunehmen.

3.4. Lieferung und Gefahrenübergang
3.4.1 Lieferfristen beginnen mit dem Erhalt von Anzahlungen bzw. Vollzahlungen zu laufen, falls nicht anderes separat schriftlich vereinbart wurde.
Bei Nichterfüllung von vereinbarten Restzahlungen vor Lieferung, fallen geleistete Anzahlungen zur Gänze als Kompensation für entstanden Schaden zu und die Waren müssen nicht geliefert werden.
3.4.2 Von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. zu ersetzender Verzugsschaden ist auf 0,5 Prozent des Wertes der nicht rechtzeitigen Lieferung begrenzt, höchstens jedoch 4 Prozent des Wertes der Gesamtlieferung. Texon Oesterreich Ges.m.b.H. hat das Recht bei Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung von Unterlieferanten, dies an den Käufer weiterzugeben.
3.4.3 Höhere Gewalt gilt als vereinbart.
3.4.4 Texon Oesterreich Ges.m.b.H. ist zu Teillieferungen berechtigt. Erfüllungsort ist das von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. angegebene Auslieferungslager. In Österreich ist dies derzeit am Firmenstandort in Korneuburg/Österreich.
Versand und Transport erfolgen gemäß Vereinbarung mit dem Käufer. Die Gefahr geht in dem Fall, auch bei Teillieferungen, auf den Käufer über, sobald die Sendung an den, den Transport ausführenden Spediteur übergeben worden ist.
3.4.5 Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder verzögert sich die Versendung der Lieferung aus sonstigen Gründen, die beim Käufer liegen, erfolgt Gefahrübergang mit Beginn des Annahmeverzugs des Käufers. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer.
3.4.6 Die den Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten als bevollmächtigt für Annahme und Empfangsbestätigung.
3.4.7 Wird der Lieferort durch den Käufer nachträglich verändert, so hat er die daraus entstehenden Kosten zu tragen.

3.5 Preise
3.5.1 Die Preise von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.5.2 Sämtliche Versandkosten sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Käufer zu tragen.

3.6 Zahlungen
3.6.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Forderungen von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. um Gegenforderungen zu kürzen, aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass die Gegenforderungen oder das Zurückhaltungsrecht von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
3.6.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. an Dritte abzutreten. Rechnungen sind gemäß der getroffenen Vereinbarung zahlbar. Erfüllung der Zahlungsverpflichtung tritt erst ein, wenn der Betrag Texon Oesterreich Ges.m.b.H. frei zur Verfügung steht.
3.6.3 Wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Käufer nicht eingehalten werden, werden Forderungen sofort fällig.

3.7 Eigentumsvorbehalt
3.7.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von Texon Oesterreich Ges.m.b.H., bis der Käufer sämtliche bestehenden und nach Vertragsabschluss entstehenden Forderungen beglichen hat.
3.7.2 Der Käufer hat die Ware mit Eigentumsvorbehalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu verwahren, und ordnungsgemäß als solche zu kennzeichnen. Falls Pfändungen gegen den Käufer im Laufen sind, hat dieser umgehend Texon Oesterreich Ges.m.b.H. zu verständigen, damit Texon Oesterreich Ges.m.b.H. seine Rechte vorbringen kann.
3.7.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Bedingungen und unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts in dem von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. gezogenen Umfang veräußern, wenn sichergestellt ist, dass seine Forderungen aus der Weiterveräußerung auf Texon Oesterreich Ges.m.b.H. übergehen bzw. dass eine Bezahlung der Forderungen gesichert ist.
3.7.4 Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder anderen Verträgen mit Texon Oesterreich Ges.m.b.H. nicht, oder werden Texon Oesterreich Ges.m.b.H. Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern, so kann Texon Oesterreich Ges.m.b.H. die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware untersagen und von diesem Vertrag zurücktreten.

3.8. Mängelansprüche/Haftung
3.8.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware am Bestimmungsort bzw. am Übergabeort sorgfältig hinsichtlich Qualität und Quantität zu prüfen und im Falle von Mängel schriftlich zu reklamieren.
3.8.2 Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Tagen nach Eingang der Ware bei Texon Oesterreich Ges.m.b.H. eintrifft.
Mängelrügen mit detaillierten Angaben sind stets unmittelbar an Texon Oesterreich Ges.m.b.H. zu richten. Transportschäden sind dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen; es gelten die Allgemeinen Speditionsbedingungen.
3.8.3 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet Texon Oesterreich Ges.m.b.H. nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3.8.4 Bei geringen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. Ist Nachlieferung oder Behebung nicht möglich, steht dem Käufer Herabsetzung des Kaufpreises bzw. Rückgängigmachung des Vertrages zu.
3.8.5 Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, u. a. Verzug, mangelhafter Lieferung, Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz), haftet Texon Oesterreich Ges.m.b.H. nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.8.6 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass durch die Verletzung der Vertragszweck wesentlich gefährdet wird. Texon Oesterreich Ges.m.b.H. haftet in jedem Fall nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und typischen Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht für Verletzungen, die der Käufer an Leben, Körper oder Gesundheit erleidet. Eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
3.8.7 Vor Inanspruchnahme von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. ist der Käufer verpflichtet, zunächst sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche gegenüber den Vorlieferanten von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. zu verfolgen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich Texon Oesterreich Ges.m.b.H. gegenüber dem Käufer zur Abtretung etwaiger Mängel- und Ersatzansprüche, die Texon Oesterreich Ges.m.b.H. gegenüber deren Vorbeigerannten zustehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ansprüche auch gerichtlich zu verfolgen. Wenn die Inanspruchnahme des Vorlieferanten von Texon Oesterreich Ges.m.b.H. erfolglos bleibt, ist der Käufer berechtigt, Texon Oesterreich Ges.m.b.H. nach Maßgabe von Para 3. in Anspruch zu nehmen.
3.8.8 Vereinbarungen zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen, gehen nicht zu Lasten von Texon Oesterreich Ges.m.b.H..
3.8.9 Mängelansprüche sowie Ersatzansprüche des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Texon Oesterreich Ges.m.b.H. Arglist vorwerfbar ist.